Diversion aufgehoben: August Wöginger muss wieder vor Gericht

Shownotes

Im Oktober wurde ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei weiteren Angeklagten der Prozess wegen Amtsmissbrauch gemacht. Sie sollen die Besetzung des Leitungspostens des Finanzamts Braunau zugunsten eines Parteifreundes beeinflusst haben. Das Ergebnis war eine Diversion, die in der Öffentlichkeit für viel Unmut gesorgt hat.

Nun wurde diese Diversion aufgehoben. Warum und was das bedeutet, erklärt "Presse"-Rechtspanorama Chef Benedikt Kommenda in dieser Folge.

Gast: Benedikt Kommenda, "Die Presse" Host: Eva Winroither Schnitt: Audiofunnel/Dominik Lanterdinger

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Transkript anzeigen

00:00:05: Die Presse.

00:00:09: Es war ein Fall, der für viel Aufregung gesorgt hat.

00:00:11: ÖVP-Club, ob man August Wöginger, soll im Jahr zwei Jahrzehnte die Besetzung des Leitungsposten im Finanzamt Braun-Marie Scherding zugunsten eines ÖVP-Bögermeisters als eines Parteifreundes beeinflusst haben.

00:00:24: Obwohl eigentlich eine deutlich besser qualifizierte Finanzbeamtin für den Job vorgesehen war.

00:00:30: Vergangenen Oktober standen Wöginger und zwar weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauch vor Gericht.

00:00:37: Das Ergebnis war eine Diversion.

00:00:40: Das Landesgericht Linz hatte das Verfahren gegen Bezahlung einer Geldbuße von vierzigtausend Euro für Wöginger und für zwanzigtausend Euro für die beiden anderen Angeklagten eingestellt.

00:00:52: Zudem mussten die Angeklagten eine symbolische Entschädigung von je fünfhundert Euro an die geschahste Finanzbeamten überweisen.

00:01:00: Hoppla!

00:01:01: Dieses Urteil kam in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gut an.

00:01:05: Oder wie es mein Kollege Philipp Eichinger damals in einem Kommentar formulierte.

00:01:09: Die Opfer bekommen den Job nicht, die Steuerzahler müssen dafür blechen und die Verursacher bleiben in ihrem gut dotierten Amt.

00:01:17: Der natürlich stand auch der Übergang in den Finanzbeamten Schadenersatz zu.

00:01:21: Also das Urteil war nicht stimmig und der Fall wurde auch nicht vergessen.

00:01:25: Auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft legte die WKS der Erdern doch Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein.

00:01:32: Und siehe da, das Oberlandesgericht Linz hat die Diversion damit auch aufgehoben.

00:01:37: Wie es nun weitergeht, das erklärt mir gleich mein Kollege Benedikt Kommender, Chef des Ressorts Rechtspanorama in der Presse.

00:01:45: Ich bin Eva Winreuther und das ist, was wichtig ist.

00:01:51: Hallo Benedikt.

00:01:52: Hallo Eva.

00:01:54: Benedikt, die Diversion von August Wöginger ist aufgehoben worden.

00:01:58: Mit welcher Begründung hat sich das Oberlandesgericht Linz dazu durchgerungen?

00:02:03: Also das Oberlandesgericht Linz hat gesagt, die Diversion ist da einfach fehl am Platz, eigentlich aus zwei Gründen.

00:02:08: Einerseits in materieller Sicht, es geht um einen ganz schönen erheblichen Schaden, der der Staat, der Steuerzahler, die Steuerzahlerin, muss der Beamtin, die nicht zum Zug gekommen ist, obwohl sie best geeignet war, Etliche tausend Euro Schadenersatzzahlen.

00:02:23: Der zweite Aspekt ist der immaterielle Aspekt.

00:02:26: Dem Rechtsstaat ist doch einiger Schaden angerichtet worden, indem man Beziehungen spielen lassen, statt der beste Eignung.

00:02:35: Damit der Fall noch einmal aufgemacht worden ist, hat er die Oster, die Oberstaatsanwaltschaft, eine Weisung erteilt.

00:02:41: Auf Druck von wem?

00:02:43: War das die Unzufriedenheit in der Öffentlichkeit?

00:02:45: War das politisch?

00:02:46: Immerhin gibt es mit einer Spore ja auch eine rote Justizministerin.

00:02:49: Wie kann das zustande?

00:02:50: Das ist gar nicht einmal so leicht zu sagen, weil die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ja zuerst gesagt, es geht knapp noch die Diversion und dann in weiterer Folge nach ein paar Wochen hat sie gesagt, es geht nicht.

00:03:02: Sie hat eigentlich zwei verschiedene Standpunkte eingenommen, obwohl es dieselbe Behörde ist.

00:03:06: Wer jetzt welchen Anstoß gegeben hat, ist schwer nachzuvollziehen.

00:03:11: Jedenfalls ist die Beschwerde gegen die Diversion mit Billigung, vielleicht sogar auf Weisung der Justizministerin, erfolgt.

00:03:20: Die Ministerin hat allerdings damit ganz schön lang zugewartet, also das hätte viel schneller auch sein können.

00:03:25: Das heißt, ich würde jetzt eigentlich gar nicht primär politische Motive der roten Ministerin erorten, sondern tatsächlich die bessere Einsicht, die im Laufe der Zeit gereift ist.

00:03:36: Weil, dass das Urteil für viel Unmut gesorgt hat, ich glaube, das war vom ersten Moment dann klar, oder?

00:03:42: Also viele haben es einfach nicht verstanden, dass man da überhaupt auf die Idee kommt, die Diversion anzuwenden.

00:03:47: Ich glaube nicht einmal der Anwalt und der Betroffene selber hatten das angenommen, dass das möglich sein würde.

00:03:53: Tatsächlich ist sie für diese Fälle auch überhaupt nicht gedacht.

00:03:56: Warum hat dann die WKSDA in erster Linie dieser Diversion zugestimmt?

00:04:00: Die sind ja sonst nicht so zahnlos.

00:04:02: Also wenn man bös sein will, dann würde man sagen, sie konnte auf einfacher Weise ein Verfahren jetzt nicht gerade durchbringen bis hin zu einer Verurteilung aber jedenfalls vom Tisch bekommen, womöglich hat sie befürchten müssen, dass sie doch wieder mal scheitert.

00:04:18: Die WKSDA war ja nicht immer erfolgreich in ihren Verfahren, wäre natürlich schon eine Möglichkeit gewesen, eine Sache rasch vom Tisch zu bekommen.

00:04:28: Also quasi, bevor das man gar keine Verurteilung hat, löst man es mit der Diversion.

00:04:32: So, das war ein bisschen der Gedanke.

00:04:34: Oder einen Freispruch, wenn möglich.

00:04:36: Der Freispruch ist noch nicht unmöglich.

00:04:39: Ich würde das gar nicht sagen, dass die Bürger unbedingt verurteilt werden muss.

00:04:42: Aber es muss einmal ein ordentliches Verfahren mit allem drum und dran geben und dann wird man sehen, ist er schuldig oder ist er nicht schuldig?

00:04:51: Für welche Fälle ist so eine Diversion denn eigentlich geeignet?

00:04:54: Also gerade in dem Fall hier sprechen wir... von Missbrauch der Amtsgewalt war die Diversion für ganz andere Dinge geeignet.

00:05:02: Ich erinnere daran, sie war eigentlich bei Amtsmissbrauch anfangs gar nicht möglich.

00:05:06: Die Diversion ist vor ungefähr fünfundzwanzig Jahren eingeführt worden.

00:05:09: Anfangs war das Verbrechen des Amtsmissbrauchs.

00:05:12: Amtsmissbrauch ist ein Verbrechen, stehen bis zu fünf Jahre Haft drauf.

00:05:16: War dieser Amtsmissbrauch also überhaupt ausgenommen von der Diversion?

00:05:19: Dann gab es aber den Fall der sogenannten Müllmänner, also Mitarbeiter der Müllabfuhr, die einmal mehr mitgenommen haben, als ihrem Auftrag entsprochen hätte.

00:05:29: Also sie haben auch Biomüll oder sowas mitgenommen statt nur den Restmüll.

00:05:35: haben sich deswegen wegen Altsmissbruchs verantworten müssen.

00:05:38: Und dann hat man gesagt, für solche Fälle muss es eine Diversion geben.

00:05:42: Nie war die Diversion aber für Fälle gedacht wie den Postenschacher beim Finanzamt Braunau, wo es im Material und im Material um so viel gegangen ist.

00:05:51: Weil bei den Müllmännern muss man jetzt noch mal dazusagen, die wollten ja eigentlich was Gutes tun.

00:05:56: Die haben ja quasi mehr Müll geholt, damit halt Müll weg ist als wie ... weniger.

00:06:01: Also ich kann jetzt nicht mehr sagen, ob die dafür irgendwas bekommen haben.

00:06:04: Vielleicht haben sie ein Trinkgeld bekommen, das nicht vorgesehen gewesen wäre.

00:06:08: Aber tatsächlich möchte man sagen, wenn das wirklich Grund ist für eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs, dann... fragt man sich schon, ob das noch richtig ist.

00:06:17: Wie geht es denn jetzt mit Gustwöginger weiter?

00:06:21: Also er muss jetzt wieder vor dem Landesgericht Linz erscheinen.

00:06:24: Es wird ein Verfahren geben, da wird es Zeugen, Vernehmungen geben und es wird einfach ein ganz normales reguläres Strafverfahren stattfinden, das mit einem Urteil für Urteilung oder Freispruch, Schulzbruch oder Freispruch enden wird.

00:06:37: Und im Fall einer Vorurteilung, war es droh dem da eben nochmal?

00:06:41: Ich habe es schon gesagt, Amtsmissbrauch ist ein Verbrechen.

00:06:43: Darauf stehen... Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre, gar keine Geldstrafe, also Geldstrafe ist nicht möglich.

00:06:50: Jetzt hat mal Wöginger die Geldbuße geleistet von vierzigtausend Euro, die wird er zurückbekommen, weil die Diversione vom Tisch ist.

00:06:58: Aber es gibt nur Freiheitsstrafe, realistisch wird er, wenn verurteilt, dann zu einer bedingten Freiheitsstrafe werden.

00:07:07: Also, dass er wirklich ein formulierter Lob entheben geht, ist ja unwahrscheinlich.

00:07:10: Halt dich für ausgeschlossen, er ist ein unbescholtener Mann und ich kann mir das nicht vorstellen, dass das hier aus Spezial- und Generalpräventiven Gründen eine Hauptstrafe wirklich nötig ist.

00:07:20: Und Fußfessel ist ja auch immer, wenn es wirklich wäre ein Thema.

00:07:23: Das

00:07:23: stimmt, das stimmt, das wäre auch noch möglich.

00:07:25: Das

00:07:25: heißt, bis er wirklich ins Gefängnis geht, wäre es ein langer Weg.

00:07:30: wenn es überhaupt dazu kommt, genau.

00:07:32: Was steht denn der geschahsten Beamt in dem neuen Verfahren zu?

00:07:35: Kann sie dem da jetzt irgendwie anschließen?

00:07:37: Also, sie kann sich sicher als Privatbeteiligte anschließen.

00:07:41: Sie hat ja Schadenersatz bekommen für die Einbußen beim Gehalt.

00:07:45: Von Wöginger hat er einen symbolischen Betrag von fünfhundert Euro bekommen.

00:07:49: Das wird damit auch hinfüllig sein.

00:07:51: Sie könnte sich als Geschädigte noch einmal als Privatbeteiligte an dem Verfahren anschließen.

00:07:56: Alles klar.

00:07:57: Gut, danke.

00:07:58: Danke auch.

00:08:00: Hier an einer Sache muss man noch in aller Deutlichkeit sagen.

00:08:03: Gustwöginger hat zwar in der Diversion die Verantwortung übernommen, das heißt aber nicht, dass er sich auch im Gerichtsverfahren als schuldig bekennen wird.

00:08:11: Das Gegenteil wird jeder Fall sein, das haben seine Anwälte schon durchblicken lassen.

00:08:16: Was eine mögliche Verurteilung für ihn auch politisch heißt, wird sich zeigen.

00:08:20: Er könnte dadurch aber sein Mandat im Nationalrat verlieren.

00:08:23: Der Fall bleibt in jedem Fall spannend und wir halten sie auf diepresse.com auf dem Laufenden.

00:08:28: Ich bin Eva Wienreuther.

00:08:29: Schön, dass Sie uns zugehört haben und bis bald.

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